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Bestätigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Vereins aus dem früheren Kooperationsvertrag Nach langwieriger Klärung der in 2011 seit Gründung des Vereins zum ersten Mal erforderlichen Nachweismethoden für die Erfüllung der u.g. finanziellen Verpflichtungen des Vereins (Verwendung der Tierpark-Lotterieeinnahmen für Bauvorhaben im Tierpark, Weiterleitung von 60% der Mitgliedsbeitragseinnahmen) hat der Tierpark am 20.01.2012 mitteilen lassen, dass die vom Verein vorgelegten Nachweise ausreichend sind und kein weiterer Prüfungsbedarf mehr besteht.
Mitgliederversammlungen am 20.12.2011 Die 1. Mitgliederversammlung hat einstimmig folgende Änderung der Satzung des Vereins beschlossen: § 8 Abs. 3 Satz 1 wird wie
FETT folgt geändert Die Einberufung der Mitglieder erfolgt
per E-Mail und durch Bekanntgabe auf
der Website www.tierparkfreunde.de / Button: Veranstaltungen durch den
Vorstand oder den Liquidator.
Die 2. Mitgliederversammlung am 20.12.2011 hat einstimmig
beschlossen, dass der Verein mit Ablauf des 31.12.2011 in das
Auflösungsverfahren eintritt. Hintergrund ist die Unmöglichkeit der
Verfolgung der Satzungszwecke wegen Entzugs der Geschäftsgrundlage durch die
Kündigung des Kooperationsvertrages durch den Tierpark.
Hier finden
Sie das Protokoll der Versammlung.
Zusammenfassend stellt der Vorstand nach dem Willen der
Versammlung zur Presse-Kommunikation von Vertretern des Tierparks fest:
Mit dem Entzug der Geschäftsgrundlage ist der Verein gem. § 14
Abs. 2 der Satzung gezwungen, sich aufzulösen, da er seine wesentlichen
Satzungszwecke nicht mehr erfüllen kann. Die immer wieder von
Organvertretern der Tierpark Hellabrunn AG kommunizierte "Überraschung über
die Auflösung des Vereins" ist erstaunlich, da diese Konsequenz spätestens
seit dem Antwortbrief des Vereins v. 05.10.2011 auf die Kündigung des
Vertrages bekannt ist.
Unwahr ist, dass es jemals ein Gesprächsangebot von
Organvertretern des Tierparks an den Verein zum Zwecke der Neuverhandlung
des Kooperationsvertrages gegeben hat. Richtig ist vielmehr, dass im Juli
eine gemeinsame Vorstandssitzung vom Tierpark ohne Gründe abgesagt
wurde und seitdem mehrmalige Gesprächsangebote des Vereins vom Vorstand des
Tierparks, Herrn Dr. Knieriem, und vom Aufsichtsrat, vertr. d.d.
Bürgermeisterin Strobl, abgelehnt wurden. Nachdem Herr Dr. Knieriem mehrmals ausdrücklich von seinem Plan, einen neuen Verein mit dem Namen "Hellabrunner Zoologische Gesellschaft" zu gründen, gesprochen hatte, hatte der Verein keine Chance mehr.
Der Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung ausdrücklich
ermächtigt, die zum Wohle des Tierparks und mit dem Ziel der Rettung des
Vereins bislang verfolgte Deeskalationsstrategie zu beenden und alle
rechtlichen Schritte einzuleiten, den Ruf des Vereins wiederherzustellen.
Zu diesem Zwecke werden das Protokoll der gestrigen Versammlung
ungekürzt und die im Lichte der haltlosen Vorwürfe, die von Organvertretern
des Tierparks immer wieder erhoben werden, der
aoKassenprüfungsbericht, der auf der Mitgliederversammlung am 16.11.2011
abgegeben wurde, hier veröffentlicht.
Die Mitgliederversammlung verwahrte sich auch gegen den Vorwurf
des Tierparks, dass es zu zahlreichen Missbräuchen der
Mitgliedsausweise/Jahreskarten von Mitgliedern an den Tierparkkassen
gekommen sei. Dem Verein wurden exakt 3 Missbrauchsfälle gemeldet. Im
Einvernehmen mit dem Tierpark wurden 2 Vereinsmitglieder aus dem Verein
ausgeschlossen. Vorschläge des Vereins zu einer Optimierung der
Mitgliedsausweise/Jahreskarten ab 2012 wurden vom Tierpark negiert.
Mitgliederversammlung am 16.11.2011 Am 16.11.11 fand um 18.00Uhr eine aoMitgliederversammlung im Hofbrauhaus am Platzl, Wappensaal, statt. Über die Beschlüsse und die Konsequenzen daraus haben wir unsere Mitglieder mit dem "Tierparkfreund" 5/2011, der Ende November erschienen ist, in Kenntnis gesetzt. Aktuelle Information v. 17.11.2011: Die Mitgliederversammlung hat wegen Kündigung des Kooperationsvertrages durch den Tierpark zum 31.12.2011 beschlossen, ab dem 01.01.2012 den Verein passiv zu stellen und das Auflösungsverfahren einzuleiten. Mit dem nächsten "Tierparkfreund" werden deshalb keine neuen Jahresmarken mehr versandt. Ihre Ausweise verlieren als Eintrittsausweis in den Tierpark ab dem 01.01.2012 ihre Gültigkeit. Sie haben die Möglichkeit, an den Tierparkkassen Jahreskarten zu erwerben. Eine Beitragsabbuchung wird in 2012 nicht mehr erfolgen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft aus diesem Grund ist deshalb nicht notwendig. Die Mitgliederversammlung hat einen sofortigen Aufnahmestopp beschlossen und die Beitragsordnung ab dem 01.01.2012 auf 0€ gesetzt. Für Kündigungen werden gem. Beschluss der Mitgliederversammlung zur Vermeidung von Verwaltungskosten keine Bestätigungen mehr verschickt. Die Versammlung hat beschlossen, das Auflösungsverfahren einzuleiten, d.h. am 20.12.2011 wird in einer weiteren aoMitgliederversammlung ein satzungsgemäßer Bestätigungsbeschluss zu erfolgen haben. Ab dem Auflösungszeitpunkt beginnt eine mindestens einjährige Liquidationsphase, während der der Verein rechtlich fortbesteht. Am 09.03.2012 findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, an der der Jahresbericht des (ehemaligen) Vorstands für 2011 abgegeben wird. Am 05.03.2013 findet eine ggfs. letzte Mitgliederversammlung statt, die die Beendigung des Vereins, die Reaktivierung oder die Fortsetzung der Liquidation beschließen kann. Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen begrenzter Kapazitäten nicht alle derzeitigen Anfragen beantworten können, da alle wesentlichen Informationen im nächsten "Tierparkfreund" 05/2011 enthalten sein werden. Tierparkfreunde schenken HaibeckenDie Mitgliederversammlung der Tierparkfreunde hat am 16. November 2011 beschlossen, dem Tierpark zum 100jährigen Bestehen in 2011 ein neues Haigroßbecken für das Aquarium im Wert von zwischenzeitlich ca. 400.000€ zu schenken. Finanziert wird diese Zusage aus Einnahmen der vom Verein veranstalteten Tierparklotterie und einer Erbschaft einer ehemaligen Tierparkfreundin. |
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